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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Für_Mietinteressenten
Für_Auftraggeber
Für Mietin teressenten
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1. |
Gewährleistung
und Haftung gegenüber Mietinteressenten
Die
Nordsee-FEWO-Vermietung übernimmt gegenüber den
Mietinteressenten keine Gewährleistung für die
Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten
Informationen, da die Ferienhaus-Darstellungen ohne
Kontrolle ausschließlich nach Angaben der Vermieter
automatisiert erstellt werden.
Alle für Sie relevanten Eigenschaften des Ferienobjektes
bedürfen daher im einzelnen Ihrer nochmaligen Nachfrage
beim Vermieter. Da zugunsten der Mietinteressenten durch
die Bereitstellung der Ferienobjekt-datenbank eine
kostenlose Dienstleistung erbracht wird, ist die Haftung
für Schäden, die auf nur fahrlässigem Verhalten der
Nordsee-FEWO-Vermietung, ihrer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausge-schlossen. Dies
gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. |
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2. |
Kein
rechtsverbindliches Angebot
Alle
Präsentationen und insbesondere die Preise auf unseren
Internetseiten stellen kein rechtsverbindliches Angebot
an unsere Mietinteressenten auf Abschluss eines
Mietvertrages dar. Sie können jederzeit abgeändert
werden. |
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3. |
Externe Links
Externe
Links verweisen in unserem Angebot auf fremde Inhalte,
auf welche die Nordsee-FEWO-Vermietung
nur begrenzten Einfluss hat, da die Eingabe der
Verlinkung in unsere Datenbank unter einmaliger
Kontrolle
Zeitpunkt der Angebotsaufgabe erfolgte und eine
regelmäßige Kontrolle der fremden Inhalte aus
wirtschaftlichen
Gründen nicht möglich ist. Wir distanzieren uns daher
auch dann ausdrücklich von diesen Inhalten, soweit auf
unseren Seiten darauf verlinkt wird. |
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1. |
Angaben zum
Ferienobjekt
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a) |
Alle
Informationen müssen wahrheitsgemäß und vollständig
inklusive gültiger Tagespreise für das Ferienobjekt
eingegeben werden. Der vorhandene Text muss für sich
genommen eine vollwertige Beschreibung des präsentierten
Ferienobjektes darstellen und in den Rubriken Lage,
Räume und Außenbereich jeweils mehrere deutsche
vollständige Sätze enthalten. |
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b) |
Die Angabe
von verweisenden Internetadressen im Präsentationstext
ist verboten, da wir auf allen unseren Seiten
vollwertige Präsentationen besitzen möchten, die keiner
weiteren Ergänzung bedürfen. Emailadressen und
Telefonnummern dürfen nur in die dafür vorgesehenen
Felder geschrieben werden. |
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c) |
Jede
Ferienobjektpräsentation muss einem einzelnen
Ferienobjekt, d.h. der jeweiligen Vermietungseinheit
(Ferienwohnung, Haushälfte, etc) konkret zugeordnet
sein, bei mehreren Wohnungen in einem Haus muss der
ausschließliche und konkrete Bezug zu einer einzelnen
Wohnung gegeben sein. |
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2. |
Angebote der
Wohnungen
Die
Ferienwohnungen werden von der Nordsee-FEWO-Vermietung
ausschließlich über das Internet zur Vermie-
tung angeboten. Es werden nur Wohnungen aufgenommen, von
denen der Vermieter für alle Räumlichkeiten Fotos und
einen Grundriss von der Wohnung bei der
Nordsee-FEWO-Vermietung hinterlegt. Werden digitale
Fotos
hinterlegt, ist die Veröffentlichung kostenlos. Bei
Papierfotos wird für jedes Foto ein Kostenbeitrag von
2,00 € +
der gesetzl. MwSt berechnet. Die Nordsee-FEWO-Vermietung
bietet an, auch selbst Fotos zu machen. Hierfür
ein Kostenbeitrag von 50,00 € zuzügl. der gesetzl. MwSt.
erhoben. |
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a) |
Für die
Vermittlung von Feriengästen erhält die
Nordsee-FEWO-Vermietung eine Provision von 10,00 %
zuzüglich gesetzl. MwSt von der vereinnahmten Miete. |
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b) |
Um die
günstigen Preise der Nordsee-FEWO-Vermietung
aufrechterhalten zu können, zieht diese die Provision
von der vereinnahmten Miete ab. |
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4. |
Vertragsabschluss / Kündigung
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a) |
Der
Vertrag kommt mit dem Zugang des Vermietungsauftrages
per E-Mail, Fax oder per Brief bei der
Nordsee-FEWO-Vermietung zustande. |
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b) |
Der
Vertrag wird auf sechs Monate abgeschlossen. Er kann von
beiden Seiten einen Monat vor Beendigung
schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax)
gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert
sich der Vertrag um jeweils weitere 6 Monate. |
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c) |
Die
erneute Reaktivierung eines zuvor gekündigten Objektes
wird mit 20,- Euro pro Objekt berechnet, was dem
Verwaltungsaufwand bei der Rechnungsstellung entspricht. |
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5. |
Folgen eines
Verstoßes
Die
Nordsee-FEWO-Vermietung ist bei einem Verstoß gegen
diese Bestimmungen (insbesondere § 4 und § 11)
berechtigt, ohne Ankündigung die notwendigen Änderungen
des Eintrags vorzunehmen oder das betroffeneFerienobjekt
zu sperren. Der Kunde ist auch nach Sperrung des
Ferienobjektes verpflichtet die Präsentationsgebühr
weiter zu entrichten, soweit er unverzüglich über den
Grund der Sperrung unterrichtet wurde und den Verstoß
nicht beseitigt. |
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6. |
Haftung der
Nordsee-FEWO-Vermietung gegenüber dem Vermieter
Soweit es sich nicht
um wesentliche Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis
(Kardinalpflichten) handelt, haftet
die Nordsee-FEWO-Vermietung nur für Schäden, die
nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen
Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen
und die noch als typische Schäden im Rahmen des
Vorhersehbaren liegen. Die Nordsee-FEWO-Vermietung
haftet im übrigen - aus welchen Rechtsgründen auch
immer - nach den Regeln der Gesetze und dieses
Vertrages mit der Maßgabe, dass eine Haftung für
alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen
ist.
Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit.
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