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1. Haftung für Schäden
Der Mieter hat das Mietobjekt, alle dazugehörigen Anlagen und
das vorhandene Inventar pfleglich zu behandeln. Alle während der
Mietzeit entstandenen Schäden sind zu ersetzen.
(ggf. Haftpflichtversicherung)
2. Untervermietung
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Ferienwohnung ohne
vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters an Dritte zu
überlassen, dies gilt ebenfalls für Besucher der Mieter, die
über Nacht bleiben.
3. Tierhaltung
Haustiere sind nicht erlaubt.
4. Rücktritt
Ein Rücktritt von einer verbindlichen Buchung muss – schriftlich
per Einschreiben mit Rückschein – vor dem Anreisetag erfolgen.
Bei Stornierung bzw. Nichtanreise fallen folgende Kosten an:
bis 8 Wochen (+mehr) vor Reisebeginn
= 20 % des Mietpreises
bis 3 Wochen (+mehr) vor Reisebeginn
= 50 % des Mietpreises
unter 3 Wochen vor Reisebeginn
= 100 % des Mietpreises
wenn kein geeigneter Nachmieter gefunden wird.
Wenn ein Nachmieter für den gemieteten Zeitraum gefunden wird:
= 20 % des Mietpreises
Empfehlenswert Ihrerseits wäre eine Reiserücktrittversicherung.
5. Betreten durch den Vermieter oder Verwalter
In dringenden Fällen ist dem Vermieter oder Verwalter die
Betretung des Mietobjektes gestattet, ansonsten nur nach
vorheriger Absprache.
6. Kündigung durch den Vermieter
Wird die Vermietung durch höhere Gewalt oder sonstige nicht
voraussehbare Ereignisse (z.B. Wasser-, Sturm-, Brandschäden
etc.) unmöglich oder unverhältnismäßig erschwert, ist der
Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
7. Gesamtschuldner
Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem
Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit einer
Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie von Ihm oder seinem
Beauftragten gegenüber einem der Mieter abgegeben wird.
8. Reinigung des Mietobjekt
Das Mietobjekt ist während der Mietzeit selbst zu reinigen und
in einem ordentlichen Zustand zu halten. Am Ende der Mietzeit
ist das Mietobjekt von groben Verschmutzungen vom Mieter zu
reinigen. Die Küchenzeile muss gesäubert und das Geschirr
gespült sein. Der Abfall ist in die entsprechenden Behälter zu
werfen.
Die abschließende Endreinigung wird prinzipiell von der Seite
des Vermieters durchgeführt, die Gebühren werden bei der Buchung
vereinbart. Auf Bedienungsvorschriften wird verwiesen.
Bei Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt und das dazu
gehörende Inventar in ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter
oder dessen Beauftragen zu übergeben.
9. Zahlungsmodalitäten
Der Mietzins ist vor Mietbeginn (mindestens 1 Woche vorher) auf
das Konto der Nordsee-FEWO-Vermietung (RV Fresena eG,
Kto-Nr. 500 447 000
-BLZ: 283 615 92-
zu überweisen.
Der Mieter hat auch dann den vollen Mietzins zu zahlen, wenn
trotz der Beschreibungen des Mietobjektes die Mieträumlichkeiten
nicht den Vorstellungen des Mieters entsprechen.
10. Nebenkosten
Falls
Mietnebenkosten zu zahlen sind, werden diese vom Vermieter im
Angebot ausgewiesen.
11. Gerichtsstand
Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist Norden.
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